Jugendfeuerwehr

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Standorte
Die Stadtjugendfeuerwehr Suhl ist der Zusammenschluss aller Jugendfeuerwehren der kreisfreien Stadt Suhl. Derzeit zählen wir 7 Stadt- und Ortsteiljugendfeuerwehren, diese sind die JF Suhl Zentrum, JF Suhl Oberland, JF Suhl Goldlauter, JF Suhl Haselgrund, JF Suhl Vesser, JF Suhl Schmiedefeld und die JF Suhl Gehlberg. Die Jugendfeuerwehren organisieren ihr Jugendleben als selbstständige Jugendfeuerwehr. In allen Jugendfeuerwehren werden, seit Anfang 2007, Kinder ab dem vollendeten 6. Lebensjahr aufgenommen. Derzeit befinden sich ca. 100 Kinder und Jugendliche in den Jugendfeuerwehren der Stadt Suhl.
Altersgruppen
Jedes Kind mit Interesse an der Feuerwehr kann sich ab dem vollendeten 6. Lebensjahr bei der Jugendfeuerwehr anmelden. Um eine altersgerechte Ausbildung durchführen zu können werden die Jugendlichen in zwei Gruppen je nach Alter aufgeteilt. Die 6-9 Jährigen und die 10 – 18 Jährigen bilden jeweils eine Gruppe.
Ausbildungsthemen
Die JF Mitglieder treffen sich in der Regel alle 14 Tage. Im Team lernen sie, was es bedeutet eine richtige Feuerwehrfrau oder –mann zu sein, üben mit den Feuerwehrfahrzeugen oder trainieren für Wettkämpfe. Der Spaß kommt dabei nicht zu kurz. Für die sportliche Fitness treffen sich die Mitglieder, neben der eigentliche Ausbildung, alle 2 Wochen zum Jugendfeuerwehrsport. Neben den regelmäßigen Treffen organisiert die Jugendfeuerwehr auch zahlreichen Freizeitaktivitäten für ihre Mitglieder. Bastelnachmittage, Oster- und Weihnachtsfeiern oder das Zeltlager sind stets feste Termin im Jahreskalender. Aber auch bei Kindergarten- oder anderen Festen ist die Jugendfeuerwehr regelmäßig in der Stadt Suhl anzutreffen.
Digitale Ausbildung / E-Learning
FwDV 3 (2)EisrettungWeihnachtsbaumRettungssatzFahrzeugeBF SuhlBastelnKnotenTHLFwDV3 (1)UFHÜFHBesatzungGefahrenRauch und FeuerAtemschutzPSA (2)PSA (1)ArmaturenVerbrennungErste Hilfe (2)Erste Hilfe (1)StrahlrohreSchläucheBrandklassen
Jugendfeuerwehr Suhl spielt Emergency
Liebe Zuschauer/-innen, einige unserer Jugendbetreuer spielen, dass bekannte Computerspiel „EMERGENCY“. Gemeinsam löschen wir Brände, retten Menschenleben und Bergen verunglückte Fahrzeuge.
Digitales Lernen / Jugendfeuerwehr Quiz
Jugendfeuerwehr - Bambiniquiz

Zeige, dass du ein wahrer Sicherheitsprofi bist. – unser Bambiniquiz (Schwierigkeit: Leicht)

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Jugendfeuerwehr - Allgemeinwissen

Unser Quiz der Kategorie Allgemeinwissen (Schwierigkeit: Mittel)

In dieser Kategorie sind Fragen zum Brandschutz, Erste Hilfe, Sicherheit im Straßenverkehr, Feuerwehr, Sicherheit am Strand und beim Schwimmen enthalten. Suche aus drei möglichen Antworten die richtige Lösung. Nur eine Antwort ist richtig. Mal schauen was Du alles schon in deiner Jugendfeuerwehr gelernt hast. Viel Spaß

Jugendfeuerwehr - Rauchquiz

Hier raucht der Kopf – unser Rauchquiz (Schwierigkeit: Schwer)

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E-Gaming Challenge der Jugendfeuerwehr Suhl
3. ChallengeVorstellung 3. Challenge2. ChallengeVorstellung 2. Challenge1. ChallengeVorstellung 1. ChallengeAnkündigung
Imagefilm der Jugendfeuerwehr
Mit Onlinevideo Musik: Moves von Frametraxx
Stadtjugendfeuerwehrleitung
C. Hermann
Stadtjugendfeuerwehrwart

Ziel der Jugendarbeit
Die ehrenamtliche Arbeit der Jugendbetreuer verfolgt das Ziel den Jugendlichen mit Spiel und Spaß an die feuerwehrtechnische Grundausbildung heranzuführen, um sie dann ab dem 18. Lebensjahr in die aktive Freiwillige Feuerwehr einzugliedern.
Förderverein
Der Förderverein der Jugendfeuerwehr ist der Jüngste im Vereinsumfeld der Feuerwehren der Stadt Suhl. Am 25.02.2012 traten 16 Mütter, Väter, Jugendbetreuer und Feuerwehrkameraden zusammen um die Gründungssatzung zu unterzeichnen. Auf die Fahnen hat er sich in erster Linie die Förderung Jugendausbildung innerhalb der Feuerwehr Suhl geschrieben. Aber auch die Unterstützung des gesamten Brandschutzes in der Stadt Suhl liegt ihm nahe. Die Arbeit des Vereines steht ganz im Zeichen seines Leitmottos. Es ist eine Herzenssache, diejenigen zu unterstützen, die junge Menschen erziehen und ausbilden, um dann im späteren Leben für das Gemeinwohl und die Gesundheit der Bürger auch unter der Gefahr für ihr eigenes Leben sich einzusetzen. Deshalb ist es umso wichtiger in der Gemeinschaft Erfahrungen zu sammeln, um eine qualitativ hochwertige Ausbildung zu genießen.

Der Verein hat die Aufgabe, die Jugendfeuerwehr Suhl sowie das Feuerwehrwesen und den Umweltschutz zu fördern.

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Jugendordnung
§ 1 Name, Sitz und Rechtsstellung

1.1 Die Jugendfeuerwehr Suhl ist der Zusammenschluss aller Jugendfeuerwehren der kreisfreien Stadt Suhl. Sie ist die Jugendorganisation der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt.

1.2 Die Stadtjugendfeuerwehr ist die Gemeinschaft der Jugend innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt, die sich zu den Idealen der Freiwilligen Feuerwehr bekennt und an ihrer Verwirklichung tätig mitwirkt.

1.3 Die Grundlage für die Mitgliedschaft in einer Jugendfeuerwehr sowie die Ausübung von Funktionen in den Jugendfeuerwehren bzw. in der Stadtjugendfeuerwehr Suhl ist ein Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung sowie weltanschauliche Toleranz.

1.4 Die Stadtjugendfeuerwehr verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung (AO) und jugendpflegerische Aufgaben nach dem Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz – KJHG), dem Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AGKJHG), dem Jugendförderungsgesetz (JFG) in der jeweils gültigen Fassung und dem Bildungsprogramm der Deutschen Jugendfeuerwehr. Sie gestaltet ihre Arbeit nach den Grundsätzen für die Anerkennung der Förderwürdigkeit von Jugendgemeinschaften in der jeweils gültigen Fassung (vergl. RdErl. des MK vom 5.4.1965 Nds. MBI. S.464 GültL 208162) sowie den Richtlinien für die öffentliche Anerkennung von Trägern der Jugendarbeit (vergl. RdErl. Vom 1.2.1989 Nds. MBI. S.188 – GültL. 2081105) und der Förderung von anerkannten Trägern der Jugendarbeit (vergl. Nds. GVBI. Nr.3411981)

1.5 Der Sitz der Stadtjugendfeuerwehr Suhl ist die Stadt Suhl.

1.6 Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Gliederung

Stadtjugendfeuerwehr (StJF)
– der Stadtjugendfeuerwehrwart (StJFW)

Jugendfeuerwehr (JF)
– der Jugendfeuerwehrwart (JFW)
– der Jugendgruppenleiter (JGL)
– die Jugendfeuerwehrmitglieder

§ 3 Zweck- und Aufgabe

3.1 Mitarbeit in der Thüringer Jugendfeuerwehr

3.2 Schulung, Aus- und Weiterbildung der JFW

3.3 Vermittlung von Anregungen für die Jugendarbeit

3.4 Organisation von Jugendtreffen und Unterstützung des Erfahrungsaustausches der Jugendfeuerwehren untereinander

3.5 Zusammenarbeit mit anderen Jugendverbänden und dem Stadtjugendring

3.6 Vermittlung von Zuschüssen aus den Jugendplänen

3.7 Informations- und Öffentlichkeitsarbeit

3.8 Förderung der Bereitschaft zum Engagement für Natur- und Umweltschutz

3.9 Gesundheitserziehung

§ 4 Mitgliedschaft

4.1 Mitglieder der Stadtjugendfeuerwehr sind die Jugendfeuerwehren der Stadt Suhl.

4.2 Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist die Anmeldung der Jugendfeuerwehr bei der Thüringer Jugendfeuerwehr und die regelmäßige Abgabe eines Jahresberichtes.

4.3 Die Mitglieder der Jugendfeuerwehren sind die Jugendliche im Alter nach den Altersgrenzen gemäß §11 (1) ThürBKG in der jeweils gültigen Fassung. Der Jugendfeuerwehrwart kann davon abweichend für seine Jugendfeuerwehr festlegen, dass Jugendliche erst ab dem vollendeten 10. Lebensjahr aufgenommen werden.

§ 5 Jugendfeuerwehren

5.1 Die Jugendfeuerwehren setzen sich zusammen aus:

5.1.1 den Jugendfeuerwehrmitgliedern

5.1.2 dem Jugendfeuerwehrwart

5.1.3 dem stellv. Jugendfeuerwehrwart

5.2 Der Jugendfeuerwehrwart und sein Stellvertreter werden auf die Dauer von vier Jahren von den Mitgliedern der Einsatzabteilung der jeweiligen Feuerwehreinheiten gewählt und dem Oberbürgermeister durch den Stadtbrandmeister zur Bestellung vorgeschlagen.

§ 6 Organe der Stadtjugendfeuerwehr

6.1 Organe der Stadtjugendfeuerwehr sind:

6.1.1 der Stadtjugendfeuerwehrtag (StJFT)

6.1.2 der Stadtjugendfeuerwehrausschuss (StJFA)

6.1.3 die Stadtjugendfeuerwehrleitung (StJFL)

6.1.4 der Stadtjugendfeuerwehrwart StJFW

6.2 Darüber hinaus werden auf Ebene der Stadtjugendfeuerwehr folgende beratenden Gremien gebildet:

6.2.1 Jugendforum

6.2.2 Elternforum

§ 7 Stadtjugendfeuerwehrtag

7.1 Der Stadtjugendfeuerwehrtag ist das Beschlussorgan der Stadtjugendfeuerwehr. Er tritt mindestens einmal jährlich unter Vorsitz des StJFW, im Verhinderungsfalle unter dem Vorsitz eines stv. StJFW zusammen. Er ist innerhalb eines Monats einzuberufen, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder oder der Stadtbrandmeister es schriftlich unter Angabe der Gründe verlangen.

7.2 Der Stadtjugendfeuerwehrtag setzt sich zusammen aus:

7.2.1 zwei Delegierten und dem Jugendsprecher der Jugendfeuerwehren

7.2.2 den Mitgliedern des Stadtjugendfeuerwehrausschusses

7.2.3 Stimmenhäufung ist unzulässig

7.3 Der StJFW gibt im Einvernehmen mit dem Stadtbrandmeister und dem Stadtjugendfeuerwehrausschuss mindestens sechs Wochen vorher Zeitpunkt und Tagungsort bekannt. Anträge zur Tagesordnung sind spätestens 4 Wochen vorher bei dem StJFW einzureichen. Der Stadtjugendfeuerwehrtag ist unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von 14 Tagen durch Rundschreiben an die Jugendfeuerwehren, den Stadtjugendfeuerwehrausschuss und den Stadtbrandmeister einzuberufen.

7.4 Der Stadtjugendfeuerwehrtag ist grundsätzlich öffentlich: eine Ausnahme können lediglich Personalentscheidungen bilden.

7.5 Der Stadtjugendfeuerwehrtag ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Stimmberechtigten anwesend sind. Bei Beschlussunfähigkeit muss innerhalb von vier Wochen unter Einhaltung der Ladungsfrist ein neuer Stadtjugendfeuerwehrtag mit der gleichen Tagesordnung einberufen werden, der dann in jedem Fall beschlussfähig ist.

7.6 Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst; Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Für Änderungen der Jugendordnung ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Änderungen der Jugendordnung bedürfen der Zustimmung des Stadtbrandmeisters.

7.7 Über den Stadtjugendfeuerwehrtag ist eine Niederschrift anzufertigen, die von dem Schriftwart und dem StJFW zu unterzeichnen ist. Eine Ausfertigung ist dem Stadtbrandmeister, den StJFA Mitgliedern und den JFW zuzuleiten. Die Niederschrift gilt als genehmigt, wenn nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich mit Begründung Widerspruch bei dem StJFW eingelegt wird. Über den Widerspruch entscheidet der Stadtjugendfeuerwehrausschuss.

7.8 Die Aufgaben des Stadtjugendfeuerwehrtages sind:

7.8.1 Wahl des StJFW und der beiden stv. StJFW auf vier Jahre

7.8.2 Wahl der Delegierten für übergeordnete Organe

7.8.3 Genehmigung der Jahresberichte, Jahresrechnungen und Haushaltsvoranschläge

7.8.4 Entlastung des Stadtjugendfeuerwehrausschusses

7.8.5 Festsetzung etwaiger Beiträge und Umlagen

7.8.6 Beschlussfassung über Änderung der Jugendordnung

7.8.7 Beratung und Beschlussfassung über eingebrachte Anträge.

§ 8 Stadtjugendfeuerwehrausschuss

8.1 Der Stadtjugendfeuerwehrausschuss besteht aus:

8.1.1 dem StJFW

8.1.2 den beiden stv. StJFW

8.1.3 den Sprechern des Jugendforums

8.1.4 den Sprechern des Elternforums

8.2 Der StJFA wird von dem StJFW nach Bedarf, mindestens aber viermal im Jahr einberufen. Er ist innerhalb eines Monats einzuberufen, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder unter Angabe von Gründen dieses schriftlich verlangen.

8.2.1 Der Stadtjugendfeuerwehrausschuss ist beschlussfähig wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind.

8.2.2 Über Sitzungen des Stadtjugendfeuerwehrausschuss ist eine Niederschrift anzufertigen, die von dem Schriftwart und dem StJFW zu unterzeichnen ist. Eine Ausfertigung der Niederschrift ist den Mitgliedern des Stadtjugendfeuerwehrausschusses zuzuleiten.

8.3 Die Aufgaben des Stadtjugendfeuerwehrausschusses sind:

8.3.1 Durchführung der Beschlüsse des Stadtjugendfeuerwehrtages. Der Stadtjugendfeuerwehrausschuss beschließt über alle wesentlichen Angelegenheiten der Stadtjugendfeuerwehr, soweit sie nicht dem Stadtjugendfeuerwehrtag vorbehalten sind.

8.3.2 Vorbereitung und Durchführung aller Tagungen und Veranstaltungen

8.3.3 Konstruktives Aufarbeiten von anstehender Probleme in den Jugendfeuerwehren und ihrer Jugendlichen

8.3.4 Zusammenarbeit mit der Thüringer Jugendfeuerwehr

§ 9 Stadtjugendfeuerwehrleitung

9.1 Die Stadtjugendfeuerwehrleitung besteht aus:
– dem StJFW
– den beiden stv. StJFW
Der StJFW legt die Vertretungsreihenfolge der beiden Stellvertreter fest.

9.2 Der StJFW und die beiden stv. StJFW werden auf die Dauer von vier Jahren gewählt und dem Oberbürgermeister durch den Stadtbrandmeister zur Bestellung nach §16 ThürFwOrgVO vorgeschlagen.

9.3 Sollte einer der stellv. StJFW vorzeitig aus dem Amt ausscheiden, kann der Stadtjugendfeuerwehrwart im Einvernehmen mit dem Stadtbrandmeister bis zur Wahl und Berufung eines Nachfolgers eine geeignete Person mit der kommissarischen Wahrnahme dieser Funktion beauftragen.

9.4 Der StJFW, im Verhinderungsfall ein stv. StJFW führen die Geschäfte der Stadtjugendfeuerwehr und vertreten sie nach innen und außen.

9.5 Die Stadtjugendfeuerwehrleitung erledigt die laufende Verwaltungsarbeit.

9.6 Die Stadtjugendfeuerwehrleitung regelt die interne Aufgabenverteilung selbst. Dazu können den Mitgliedern bestimmte Fachgebiete übertragen werden.

9.7 Aufgaben der Stadtjugendfeuerwehrleitung Die Stadtjugendfeuerwehrleitung

9.7.1 wird durch den StJFW einberufen. Von den Sitzungen sind Protokolle zu fertigen.

9.7.2 führt die Beschlüsse des Stadtjugendfeuerwehrtages und des Stadtjugendfeuerwehrausschusses aus,

9.7.3 ist berechtigt, im Einvernehmen mit dem Stadtbrandmeister unabwendbare und unaufschiebbare Angelegenheiten, die an sich anderen Organen dieser Jugendordnung zugewiesen sind, zu entscheiden (Eilentscheidung). Über diese Entscheidungen ist dem jeweils zuständigen Organ in seiner nächsten Sitzung zu berichten bzw. eine Bestätigung nachzuholen,

9.7.4 entwirft den Haushaltsplan der Stadtjugendfeuerwehr,

9.7.5 bereitet die Sitzungen und Tagungen der Organe der Stadtjugendfeuerwehr vor und führt sie im Rahmen ihrer Zuständigkeit durch,

9.7.6 entscheidet über alle Angelegenheiten, die keinem anderen Organ vorbehalten sind,

9.7.7 ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind, Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.

9.8 Der StJFW und die stv. StJFW sowie die JFW können für die Dauer der Wahrnehmung dieser Funktion ein Funktionsabzeichen gemäß Bekleidungsrichtlinie der Deuteschen Jugendfeuerwehr tragen.

§ 10 Jugend- und Elternforum

10.1 Jugendforum

10.1.1 Die Mitglieder jeder Jugendfeuerwehr wählen aus ihren Reihen einen Jugendsprecher. Bei über 10 Jugendlichen wird darüber hinaus ein stellvertretender Jugendsprecher gewählt.

10.1.2. Die Jugendsprecher vertreten die Interessen der Jugendlichen gegenüber dem Stadtjugendfeuerwehrwart.

10.1.3 Die Jugendsprecher und stellv, Jugendsprecher der Jugendfeuerwehren bilden das Jugendforum. In diesem Forum können alle Themen besprochen werden, die die Jugendlichen betreffen. Das Jugendforum kann Jugendwarte oder Vertreter des Stadtjugendfeuerwehrausschusses zu seinen Versammlungen einladen, ansonsten tagt es nichtöffentlich.

10.1.4 Das Jugendforum wählt aus seinen Reihen einen Sprecher sowie einen stellvertretenden Sprecher. Diese Vertreten die Interessen des Jugendforums gegenüber dem Stadtjugendfeuerwehrausschuss.

10.2 Elternforum

10.2.1 Die Jugendwarte halten mindestens einmal jährlich eine Elternversammlung ab. In dieser Elternversammlung sollen die Eltern aus ihren Reihen einen Elternsprecher und ggf. einen Stellvertreter wählen.

10.2.2 Die Elternsprecher sollen die Interessen der Eltern gegenüber dem Jugendwart vertreten und ihm beratend zur Seite stehen.

10.2.3 Die Elternsprecher und stellv, Elternsprecher der Jugendfeuerwehren bilden das Elternforum. In diesem Forum können alle Themen besprochen werden, die die Eltern und Jugendlichen betreffen. Das Elternforum kann Jugendwarte oder Vertreter des Stadtjugendfeuerwehrausschusses zu seinen Versammlungen einladen, ansonsten tagt es nichtöffentlich.

10.2.4 Das Elternforum wählt aus seinen Reihen einen Sprecher sowie einen stellvertretenden Sprecher. Diese Vertreten die Interessen des Elternforums gegenüber dem Stadtjugendfeuerwehrausschuss.

10.3 Alle Sprecher und Stellvertreter werden für eine Dauer von 2 Jahren von den Anwesenden der jeweiligen Versammlung gewählt, unabhängig von der Anzahl der anwesenden Stimmberechtigten.

10.4 Sollte ein Sprecher vorzeitig aus dem Amt ausscheiden oder keine Wahl zustande kommen, kann der Jugendfeuerwehrwart bzw. der Stadtjugendfeuerwehrwart bis zum Zustandekommen der nächsten ordentlichen Wahl eine geeignete Person mit der kommissarischen Wahrnahme dieser Funktion beauftragen.

§ 11 Finanzierung und Verwaltung

11.1 Die Geschäfte der Stadtjugendfeuerwehr werden ehrenamtlich geführt.

11.2 Die Finanzierung der Aufgaben der Stadtjugendfeuerwehr erfolgt:

11.2.1 durch Zuwendungen des Ordnungsdezernates der Stadt Suhl (Eigenmittel)

11.2.2 durch Zuwendungen von Vereinen im Umfeld der Feuerwehr Suhl

11.2.3 durch Zuwendung Dritter

11.2.4 durch Zuschüsse zur Jugendarbeit aus öffentlichen Mitteln.

11.3 Alle Mittel dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitgliedererhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Verbandes. Es darf keine Person durch Verwaltungsaufgaben, die dem Zweck des Verbandes fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

11.4 Die Mitglieder der Organe üben ihre Tätigkeiten ehrenamtlich aus. Aufwendungen werden im Rahmen der Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Suhl in der jeweils gültigen Fassung, erstattet.

11.5 Über die Verwendung der der Stadtjugendfeuerwehr zufließenden Mittel entscheidet die Stadtjugendfeuerwehr im Rahmen der Haushaltsführung in eigener Zuständigkeit. Die Verwaltung der Haushaltsmittel der Stadtjugendfeuerwehr Suhl liegt beim Beauftragten für Haushalt des Ordnungsdezernates der Stadt Suhl. Dieser ist für die ordnungsgemäße Abrechnung, sowie für die exakte Buchführung verantwortlich. Zahlungen bedürfen der Anweisung des StJFW, im Verhinderungsfalle durch einen stv. StJFW.

11.6 Der Stadtbrandmeister kann den StJFW jederzeit zur Berichterstattung auffordern.

§ 12 Ehrungen und Auszeichnungen

12.1 Die Stadtjugendfeuerwehr, vertreten durch die Stadtjugendfeuerwehrleitung, schlägt verdiente Mitglieder, Funktionsträger sowie Förderer für Ehrungen und Auszeichnungen der Dachverbände vor. Anregungen für Ehrungen und Auszeichnungen kann jeder an die Stadtjugendfeuerwehrleitung richten. Die Stadtjugendfeuerwehrleitung entscheidet abschließend über die Vorschläge.

12.2 Ehemalige Mitglieder, ehemalige Funktionsträger sowie Förderer die sich durch besonders hervorragende Verdienste um die Stadtjugendfeuerwehr Suhl oder einer Suhler Jugendfeuerwehr ausgezeichnet haben, können vom Stadtbrandmeister und Stadtjugendfeuerwehrwart zum „Ehrenmitglied der Jugendfeuerwehr Suhl“ ernannt werden. Die Ernennung muss vom Stadtjugendfeuerwehrtag auf Antrag der Stadtjugendfeuerwehrleitung mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden. Der Stadtbrandmeister kann die Ernennung unter Angabe von Gründen ablehnen. Dem Ehrenmitglied wird eine Urkunde über die Ehrenmitgliedschaft übergeben.

12.3 Sollte sich das Ehrenmitglied im Nachhinein der Auszeichnung als Unwürdig erweisen, kann die Ehrenmitgliedschaft auf demselben Weg entzogen werden. Die Urkunde ist zurückzugeben.

§ 13 Gleichstellungsbestimmungen

Funktionsbezeichnungen in dieser Jugendordnung gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form.

§ 14 Inkrafttreten

Diese Jugendordnung der Stadtjugendfeuerwehr Suhl wurde vom Stadtjugendfeuerwehrtag am 04.11.2006 verabschiedet, am 17.12.2011 geändert und tritt mit Zustimmung des Stadtbrandmeisters am 20.12.2011 in Kraft.